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   BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80   

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BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80 (https://dejure.org/1981,2550)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1981 - 6 C 48.80 (https://dejure.org/1981,2550)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1981 - 6 C 48.80 (https://dejure.org/1981,2550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Überprüfung des Bestehens einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz (GG) - Vereinbarkeit der Gewissensentscheidung mit der Bereitschaft des Kriegsdienstverweigerers zur Teilnahme an der Beseitigung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80
    Die Klärung der hier einschlägigen Fragen ist zwar - wie die Revision insoweit zutreffend geltend macht - nicht schon durch das vom Verwaltungsgericht in erster Linie erwähnte Urteil des 8. Senats vom 17. Dezember 1970 (BVerwGE 37, 69) herbeigeführt worden; dort ist im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Rechts zum bewaffneten Widerstand gegen die "herrschenden gesellschaftlichen Kräfte der Bundesrepublik" durch einen Wehrpflichtigen zunächst nur klargestellt worden, daß eine solche Bereitschaft zum Waffeneinsatz gegen andersdenkende Menschen die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ausschließt; im Zusammenhang mit Erörterungen zum Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG, das nach seinem Sinn nur zur Erhaltung und nicht zur Beseitigung der grundgesetzlichen Ordnung legitimieren kann, ist in diesem Urteil allerdings auch ausgeführt worden, auch derjenige, der im Rahmen einer rechtmäßigen Widerstandshandlung die Anwendung von tödlichen Waffen gegen Menschen von vornherein für sittlich erlaubt halte, müsse sich entgegenhalten lassen, daß es ihm an der vorbehaltlosen Achtung des menschlichen Lebens fehle, die die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer voraussetze und rechtfertige (BVerwGE 37, 69 [72]).

    Der Senat ist dabei unter Anknüpfung an frühere Entscheidungen (u.a. BVerwGE 37, 69; 39, 269 [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]; 44, 313) [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73]zu dem Ergebnis gekommen, daß nicht nur die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Bürgerkrieg die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausschließt, sondern auch die Bereitschaft zur Teilnahme an der Tötung eines Tyrannen oder einer verbrecherischen Führungsgruppe, wenn sie zugleich - wie häufig - die Bereitschaft zur Teilnahme an den gewaltsamen innerstaatlichen Auseinandersetzungen umfaßt, die oft die Folge eines solchen Attentats sein werden.

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80
    Das Verwaltungsgericht ist bei der Würdigung des Anerkennungsbegehrens des Klägers von der Auslegung des Art. 4 Abs. 3 GG und des § 25 WPflG ausgegangen, die das Bundesverwaltungsgericht diesen Bestimmungen gegeben hat und die das Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt hat (vgl. BVerfGE 12, 45 [57 f.]; 48, 127 [166]).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80
    Das Verwaltungsgericht ist bei der Würdigung des Anerkennungsbegehrens des Klägers von der Auslegung des Art. 4 Abs. 3 GG und des § 25 WPflG ausgegangen, die das Bundesverwaltungsgericht diesen Bestimmungen gegeben hat und die das Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt hat (vgl. BVerfGE 12, 45 [57 f.]; 48, 127 [166]).
  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80
    Der Senat ist dabei unter Anknüpfung an frühere Entscheidungen (u.a. BVerwGE 37, 69; 39, 269 [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]; 44, 313) [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73]zu dem Ergebnis gekommen, daß nicht nur die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Bürgerkrieg die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausschließt, sondern auch die Bereitschaft zur Teilnahme an der Tötung eines Tyrannen oder einer verbrecherischen Führungsgruppe, wenn sie zugleich - wie häufig - die Bereitschaft zur Teilnahme an den gewaltsamen innerstaatlichen Auseinandersetzungen umfaßt, die oft die Folge eines solchen Attentats sein werden.
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80
    Der Senat ist dabei unter Anknüpfung an frühere Entscheidungen (u.a. BVerwGE 37, 69; 39, 269 [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]; 44, 313) [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73]zu dem Ergebnis gekommen, daß nicht nur die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Bürgerkrieg die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausschließt, sondern auch die Bereitschaft zur Teilnahme an der Tötung eines Tyrannen oder einer verbrecherischen Führungsgruppe, wenn sie zugleich - wie häufig - die Bereitschaft zur Teilnahme an den gewaltsamen innerstaatlichen Auseinandersetzungen umfaßt, die oft die Folge eines solchen Attentats sein werden.
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80
    Der Senat ist dabei unter Anknüpfung an frühere Entscheidungen (u.a. BVerwGE 37, 69; 39, 269 [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]; 44, 313) [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73]zu dem Ergebnis gekommen, daß nicht nur die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Bürgerkrieg die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausschließt, sondern auch die Bereitschaft zur Teilnahme an der Tötung eines Tyrannen oder einer verbrecherischen Führungsgruppe, wenn sie zugleich - wie häufig - die Bereitschaft zur Teilnahme an den gewaltsamen innerstaatlichen Auseinandersetzungen umfaßt, die oft die Folge eines solchen Attentats sein werden.
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80
    Soweit sich das Verwaltungsgericht hierfür auf die Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG 8 C 93.67 - und vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 129.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nrn. 26 und 41]) stützt, ist zwar zu bemerken, daß diese durch spätere Entscheidungen des erkennenden Senats fortentwickelt worden ist.
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80
    Der Senat ist dabei unter Anknüpfung an frühere Entscheidungen (u.a. BVerwGE 37, 69; 39, 269 [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]; 44, 313) [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73]zu dem Ergebnis gekommen, daß nicht nur die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Bürgerkrieg die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausschließt, sondern auch die Bereitschaft zur Teilnahme an der Tötung eines Tyrannen oder einer verbrecherischen Führungsgruppe, wenn sie zugleich - wie häufig - die Bereitschaft zur Teilnahme an den gewaltsamen innerstaatlichen Auseinandersetzungen umfaßt, die oft die Folge eines solchen Attentats sein werden.
  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75

    Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80
    Danach steht es einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entgegen, wenn der Wehrpflichtige eine bestimmte Art von Kriegen, etwa die Verteidigung gegen einen Ausrottungsfeldzug, als mögliche Ursache seiner Gewissensnot von vornherein ausschließt; ein Wehrpflichtiger kann jedoch die ihm vom Verwaltungsgericht geschilderte Lage z.B. eines Angreifers, der Massenvernichtungslager für die feindliche Bevölkerung unterhält, als extreme Situation "bei einem handgreiflich aufrichtigen Nachempfinden innerlich tatsächlich wie eine zugespitzte Nothilfesituation" erfahren und sich "gleichsam getrieben" fühlen, Wehrlosen zu helfen; ist dies der Fall, so kommt es für die Annahme einer unbedingten Gewissensentscheidung nur auf seine sittliche Motivation als solche an; seine Handlungsweise muß nach seiner Vorstellung jedoch jene besondere - konkret darzulegende - seelische Belastung hervorrufen, die den Kriegsdienstverweigerer kennzeichnet (Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - [Buchholz 448.0 § 25 Nr. 97]; vgl. auch Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - [a.a.O. Nr. 100]).
  • BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80

    Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80
    Die Notwendigkeit eines Abstellens auf die Motivation in vergleichbaren extremen Situationen hat der Senat nochmals für den Fall der Sterbehilfe gegenüber einem Menschen hervorgehoben, der nur von medizinischen Apparaten am Leben gehalten wird (Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - [NJW 1980, 2771]).
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 129.69

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Beteiligung an einer

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 80.75

    Gewaltsame Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges - Absolute Achtung menschlichen

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 33.75

    Prinzipielle Ablehnung von Gewalt zur Tötung von Menschen als Voraussetzung für

  • BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73

    Kriegsdienstverweigerung bei Billigung eines Tyrannenmordes - Anwendung tödlicher

  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 174.81

    Kriegsdienstverweigerer - Wehrpflichtiger - Beurteilung der Bereitschaft -

    So hat der erkennende Senat zu einem ähnlichen Sachverhalt mit Urteil vom 13. Januar 1981 - BVerwG 6 C 48.80 - (vgl. auch bereits Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 33.75 - mit Nachweisen) entschieden, daß zwar die Bereitschaft zur Teilnahme an der Tötung eines Tyrannen, wenn sie zugleich - wie häufig - die Bereitschaft zur Teilnahme an den dem Attentat nachfolgenden gewaltsamen innerstaatlichen Auseinandersetzungen umfaßt, die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausschließt, daß aber im Einzelfall eine andere Beurteilung dann möglich ist, wenn z.B. angesichts der Gewaltherrschaft einer verbrecherischen Führungsgruppe für einzelne eine menschliche Grenzsituation entsteht, vor der normale moralische Maßstäbe versagen; wenn ein Wehrpflichtiger in seiner Vorstellung - wie das beim Kläger nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts der Fall war - die durch eine solche Führungsgruppe geschaffene Situation wie eine zugespitzte Nothilfesituation erfährt, in der die Rettung einer Vielzahl von Menschen von seinem Handeln abhängt, und wenn er sich aufgrund sittlicher Wertentscheidungen zum Handeln in der Lage, möglicherweise sogar getrieben sieht, so kann es auch hier nur auf seine sittliche Motivation als solche ankommen, wobei auch die Zahl der Menschenleben auf der einen und der anderen Seite eine Rolle spielen kann.
  • BVerwG, 05.06.1985 - 6 CB 11.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer Gewissensentscheidung

    Es beruht insbesondere nicht auf einer Abweichung von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seiner Entscheidung vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - (a.a.O.) im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 117.73 - und vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 130.74 -) genannt hat und die in weiteren Entscheidungen für ähnliche Fallgestaltungen fortentwickelt worden sind (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 13. Januar 1981 - BVerwG 6 C 48.80 - und vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 174.81 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 145]).
  • BVerwG, 14.08.1985 - 6 CB 28.84

    Darlegungsanforderungen bei einer Revision - Voraussetzungen einer

    Fehlt es aber bei der niemandem verwehrten Nothilfe mit potentieller Tötungsfolge an jener besonderen seelischen Belastung, die den Kriegsdienstverweigerer bei jeder Durchbrechung des Gebots der absoluten Achtung menschlichen Lebens kennzeichnet, so steht dies der Anerkennung nach Art. 4 Abs. 3 GG entgegen (vgl. das erwähnte Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 - sowie Urteil vom 13. Januar 1981 - BVerwG 6 C 48.80 -).
  • BVerwG, 24.07.1984 - 6 CB 41.83

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Urteilsbegründung in

    Die auf den Zulassungsgrund der Abweichung gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ebenfalls ohne Erfolg, weil das angefochtene Urteil jedenfalls nicht auf einer Abweichung von den in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1981 - BVerwG 6 C 48.80 - und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 33.75 - beruht.
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